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6. Vorschläge zur beschleunigten Einführung der Energiebox

Wesentliche Ergebnisse der vorhergehenden Kapitel sind:

Technische Weiterentwicklung bis hin zur Serienreife, der erforderliche Aufbau der Produktions­straßen und der resultierende Verkaufspreis sind wechselseitig miteinander verkoppelt und abhängig von der erwarteten Ver­kaufsmenge. Aufgrund des zur Zeit noch vorhandenen Defizits in einzelwirt­schaftlicher Hinsicht wird dieser Prozeß nicht so schnell in Gang kommen, wie es aus volkswirtschaft­licher Sicht im Hinblick auf die erwartete Energie­situation und die heutige Beschäftigungslage erfor­derlich ist. Es kommt hinzu, daß die Einführung der Energiebox ohne Wärmepumpe, die auf die Abgabe der erzeugten Elektrizität in das Verbundnetz der EVU angewiesen ist, durch das Energiewirt­schaftsgesetz behindert wird.

Maßnahmen zur beschleunigten Einführung der Energiebox müssen des­halb besonders an den fol­genden drei Punkten ansetzen:

  1. Entwicklung serienreifer Prototypen,
  2. Markteinführung,
  3. Abbau gesetzlicher und administrativer Hemmnisse.

(1) Entwicklung serienreifer Prototypen

Die technische Weiterentwicklung der Energiebox und ihrer Komponenten wird im Rahmen des Pro­gramms Energieforschung und Energietechnologien vom Bundesministerium für Forschung und Technologie durch Zuschüsse finanziell unterstützt. Dies sollte auch in den nächsten Jahren weiter­geführt werden.

(2) Markteinführung

Aufgrund der zur Zeit nicht gegebenen Einzelwirtschaftlichkeit kleinerer Energieboxen ist es notwen­dig, den Markteinführungsprozeß durch staatliche Maßnahmen zu beschleunigen. Zwar können Her­steller insbesondere aus dem Bereich der mittelständischen Industrie eine Vielfalt staatlicher Finan­zierungs­hilfen zur Serienreifmachung der Energiebox und zum Aufbau der Produk­tionsanlagen in Anspruch nehmen (z.B. Programm zur Förderung der be­schleunigten Markteinführung energie­sparender Technologien und Produkte des Bundesministeriums für Wirtschaft, ERP-Kredite, Deutsche Wagnis-Finan­zierungs-Gesellschaft, vgl. im einzelnen /34 und 36/), diese Hilfsmaßnahmen müssen aber durch kräftige, vom Markt selbst kommende Nachfrageanreize ergänzt werden. Die gegenwärtig im parlamentarischen Raum diskutierten Vorschläge zur Energieeinsparung im Wohnungsbereich /35/ sind hierzu noch nicht ausreichend, weil die durch sie bewirkte Verbilligung der einzelnen Energiebox auch in Verbindung mit den am Produktionsprozeß ansetzenden Fördermaßnahmen das Wirtschaft­lichkeitsdefizit noch nicht zu überbrücken vermag. Im einzelnen sind deshalb folgende weitere Maß­nahmen erforderlich:

(3) Abbau gesetzlicher und administrativer Hemmnisse

Parallel zu den unter (2) aufgeführten Maßnahmen ist dafür zu sorgen, daß bestehende gesetzliche und administrative Hemmnisse entsprechend der gewünschten Einführung der Energiebox abgebaut werden. Hierunter fällt vor allem: