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H. Umsetzung

H.1. Nachhaltigkeit heutiger Industriegesellschaften

Eine Gesellschaft kann nur dann dauerhaft bestehen, wenn sie die Landschaft als physische Ba­sis durch eine nachhaltige Bewirtschaftung erhält. Dazu müssen die Stoffkreisläufe über den Wasserkreislauf weit­gehend ortskon­stant aufrechterhalten und irreversible Stoff­verluste aus der Landfläche in die Fließgewässer minimiert werden. Dieses auf dem Wasserhaushalt ba­sierende Nachhaltigkeitsprinzip in der Bewirtschaftung ermöglicht nicht nur auf Dauer eine ausreichende Nahrungsmittelproduktion, sondern auch eine Was­serversorgung der Bevölke­rung.

Derzeit liegen in der gesamten Bundesrepublik in den Einzugsgebieten der größeren Flüsse enorme Stoff­verluste mit dem Wasserfluß vor (Tab. 7), was auf eine nicht nach­haltig funktionie­rende und damit langfristig instabile Gesellschaftsstruktur rück­schließen läßt. Der Anstieg der Stoffausträge vom Land in die Gewässer in Zusam­menhang mit der Intensivierung menschli­cher Bewirtschaftung läßt sich anhand von Gewässer­sedimenten bis zur letzten Eiszeit zurückverfol­gen (Abb. 92). Danach sind die Stof­fausträge nach der Eis­zeit zunächst mit der Entwicklung im­mer kurzgeschlossenerer Wasser- und Stoffkreisläufe auf ein Mini­mum zurückgegan­gen, mit zu­nehmender Besiedlung und Bewirt­schaftungsintensität der Fläche jedoch wieder angestiegen. Enorme Schübe stellten da­bei die groß­flächigen Waldrodungen sowie die Er­findung ko­stengünstiger Techniken zur Be- und Entwässerung dar (z.B. Pumpen, Drainage). Diese Maß­nahmen erhöh­ten die Wechsel­feuchte im Boden und damit die Stof­fausträge mit dem Wasser­fluß. Ihren Höhepunkt fanden die ansteigen­den Stoffverluste mit der Erschließung fossiler und nu­klearer Fremdenergie mit Beginn der Industriali­sierung:

  • Der Einsatz von Mineraldünger ermöglichte die teilweise Kompensation irrever­sibler Stoffver­luste sowie die Bearbeitung basenarmer Flächen. Die Nutzungs­verteilung, die zuvor neben den natürlichen Transportgegebenheiten auch von den natürlichen Stand­ortvoraussetzungen ab­hing, konnte nun willkürlicher erfolgen. Dem natürli­chen Er­tragspotential eines Stand­ortes sowie dem Erhalt der Boden­fruchtbarkeit durch Kreislaufwirt­schaft wurde ein nur noch unterge­ordneter Stellen­wert bei der Nahrungsmit­telproduktion zugeordnet. Hervorzuheben ist jedoch, daß die Stoffver­luste durch Düngung nicht vollständig ausgeglichen werden können und diese durch das fehlende Wasser- und Stoffrückhaltevermögen der Flächen zusam­men mit der Düngung ansteigen.

  • Die nun nahezu unbegrenzten Trans­portkapazitäten begünstigten zusammen mit der großflä­chigen Bewirtschaftungsintensivierung die Ent­wicklung von Nutzungs­strukturen, bei denen die Prozesse von Produk­tion, Konsumtion und Stof­fabbau/-recycling räumlich und zeitlich ver­mehrt voneinander getrennt wurden. Beispiel da­für ist die Entwicklung von nahezu unbegrenzt wach­senden Verdichtungsräumen (Konsumtion) und de­ren über den Verkehr erfolgende Versor­gung aus einem inzwi­schen weltweiten "Einzugsgebiet" (Produktion). Eine Stoffrückfüh­rung zu den Pro­duktionsflächen findet bei den bis heute gängigen Entsorgungs­strategien (Mülldeponien, Abwasser) kaum statt. Infolge der so auf großer Fläche "parallelisierten Pro­zesse" wurden weiträumig die Stoff­kreisläufe ge­öffnet. Demge­genüber erfolgten in vorindustri­ellen Gesellschaften - bedingt durch den nicht belie­bigen Trans­port und Er­satz von Stoffverlu­sten unter dem limi­tierten (Sonnen)Ener­gieangebot - Produktion, Konsumtion und Stof­fabbau/-recycling noch vermehrt "sequentiell", d.h. unter Aufrechterhaltung eines größeren Anteils an lokalen Kreis­prozessen.


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Tab. 7: Übersicht über die Jahresfrachten der Flußgebiete absolut und pro Hektar sowie die Ge­samtverluste (Mittel 1991 bis 1993).
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Durchschnittliche Werte. * Die Kaliumkonzentration der Donau wird in Bayern nicht gemessen.

Ge­genwärtige Verdichtungsräume besit­zen nicht nur bezogen auf ihre Fläche ma­ximale Stoff­verluste mit dem abfließenden Wasser, sondern degradie­ren außerdem ihr ver­sorgendes Um­land. Neben der oben genannten fehlenden Stoffrückfuhr beruht dies insbeson­dere auf der weiträumig vergrößerten wechselfeuchten Bodenzone, Ergebnis der inten­siven Land- und Forstwirt­schaft sowie der zentralen Wasserversorgung über Grundwas­ser. Der dadurch herabge­setzte Wasser- und Stoffrückhalt der Flächen hat irrever­sible Austräge mit dem Sickerwasser ma­ximiert. Hervorzu­heben ist dabei, daß bezo­gen auf die Gesamtmenge der ausgetragenen Stoffe der An­teil an Stickstoff und Phos­phat, der über die Kläranlagen zum größten Teil zurückge­halten werden kann, äu­ßert gering ist. Für das Einzugs­gebiet der Stör (Schleswig-Holstein) beispiels­weise liegt die Höhe der ausgetragenen Nährstoffe bei ca. 20 kg/ha/a Gesamtstickstoff und ca. 0,5 kg/ha/a Gesamtphosphor, die Gesamtmenge an ausgetragenen mi­neralischen Salzen aber bei ca. 1050 kg/ha/a (NaCl-bereinigt).


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Abb. 92: Entwicklung der Basenverluste der Landökosysteme seit der Eiszeit (abgeleitet und verändert nach Digerfeldt 1972).

Eine Umorientie­rung in Richtung einer stoff­verlustärmer und daher dauerhafter funk­tionierenden Gesell­schaftsstruktur erfordert die oberste Priorität des Nachhaltigkeits­prinzips auf politi­scher Ebene. Dort müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen durch den Einsatz ökonomischer Steuerungsinstrumente erfolgen, die in ihrem Zu­sammenwirken zur positiven Selektion nachhalti­gerer Wirtschaftswei­sen füh­ren. Nur dann besäße die Nachhaltig­keit in der Landnutzung auch obersten Stel­lenwert bei der technisch-administrativen Ebene einer­seits sowie der Land- und Forstwirtschaft auf Ebene der Flächenbewirt­schafter anderer­seits. Eine am Wasser­haushalt ori­entierte, nach­haltige Landnutzung erfor­dert außer­dem, daß den Flächenbewirt­schaftern neben der Nahrungsmit­tel- und Rohstoffpro­duktion auch die Wasserwirt­schaft und die Ent­sorgung von Haus­haltsabfällen zuge­sprochen wird. Da­bei sind Entwicklungsperspek­tiven zu eröffnen, die ein maxima­les Interesse an einer zuneh­mend nachhalti­gen Bewirt­schaftung der Landschaft zur Folge hätten.


H.2. Politische Rahmenbedingungen zur Selektion nachhaltigerer Bewirtschaftungs­formen

In der Diskussion um den Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente in der Umwelt­politik standen bisher zwei Instrumententypen im Vordergrund. Bei diesen handelt es sich neben dem Konzept der Abgaben, welches aus finanzwissenschaftlicher Sicht übergeordnet für Ökosteuern, Umwelt­abgaben und Umweltsonderabgaben steht, auch um das der Umweltzertifikate. Bei der Zertifi­katlösung definiert der Staat einen tole­rierbaren Umfang an Umweltnutzung (z.B. Schadstoffe­missionen) und gibt in diesem Umfang handelbare Umweltnutzungsrechte heraus (Rat v. Sach­verständigen für Umweltfragen 1994). Über die Vermarktung an Nutzungsrechten soll ge­währleistet werden, daß "Umweltnutzungen dort vorgenommen werden, wo die geäußerten Zahlungsbereit­schaften die dringlich­sten Verwendungen anzeigen." (Rat v. Sachverständigen für Umweltfragen 1994:150). Ziel ist, eine Übernut­zung natürlicher Ressourcen aufgrund eines ungehinderten - weil kostenlo­sen - Zu­griffs zu verhindern. Jedoch erfolgt weder über die Abga­benregelung noch über die Ver­marktung von Nutzungsrechten eine Steuerung der räumlichen und zeitlichen Ver­teilung der je­weiligen Umwelt­nutzer. Dadurch sind in der Umsetzung dieser Instru­mente Lösungen denkbar, die die ge­wünschte Umweltqualitätsteige­rung nicht zum Tra­gen kommen lassen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn durch die Lokalisation von Betrie­ben Gewässer­abschnitte mit Abfallstoffen belastet werden würde, die für die Trinkwas­sernutzung von Bedeu­tung sind. Ein weiteres Beispiel bildet die nicht landwirtschaftliche Nutzung von nachhaltig bewirt­schaftbaren, ertragsreichen Lagen. Dadurch wird ein größerer Anteil stoffausträgsgefährdeter Standorte in die Nahrungsmittelproduktion einbezo­gen und somit auf größerer Fläche die Frucht­barkeit des Bodens beschleunigt ab­nehmen. Nicht gegeben ist durch die beschriebenen In­strumente au­ßerdem die Rück­kopplung der Nutzungsrechte an die sich ändernden Randbedingun­gen in einer dyna­mischen Landschaft, d.h. an die zunehmende Ver­knappung der Ressourcen durch ihre fortwäh­rende Nutzung an einer Stelle (z.B. Nährstoffverarmung des Bo­dens durch Land­wirtschaft) und ihr verbessertes Angebot an anderer Stelle (z.B. Akkumulation ausgewaschener Nährstoffe in unbewirtschafte­ten Niede­rungsbereichen).

Die nachfolgend beschriebenen öko­nomischen Instrumente unter­scheiden sich von den vorher­gehend genannten dadurch, daß sie zur dauerhaften Sicherung der le­bensnotwendigen Res­sourcen Boden, Wasser und Luft die raum-zeitliche Bewirtschaf­tung steuern. Dies erfolgt unter Orientierung an den natürlichen Regelmechanismen zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Land­schaft.

Am Beispiel natürlicher Systeme wurde verdeutlicht, daß diese erst unter limi­tierten Rand­bedingungen (begrenztes Angebot an Energie sowie an Nährstoffen bzw. besiedel­barem Raum) funktionale Kopplungen entwickeln, die zu ihrer Wirkungsgrad­steigerung im Sinne einer Nachhal­tigkeitssteigerung führen (Kap. B.2.3). Auch im Markt könnten systemimma­nente Limitie­rungen z.B. über das Preisgefüge ge­schaffen werden, um umweltangepaßtes, d.h. nachhaltiges Handeln zum Selektionskri­terium werden zu lassen. Zur Selektion nachhaltigerer Wirtschafts­weisen wer­den ana­log zu ökosystemaren Regelungsmechanismen folgende ökonomi­sche Steuerungsele­mente vorgeschlagen (Ripl 1995):

  • Lineare Energiesteuer (entspricht dem zeitlich strukturierten und dadurch zeitlich li­mitierten Energieangebot in der Natur).

  • Progressive Bodenwertsteuer (entspricht der Limitierung des Raumes bzw. des An­gebotes an Nährstoffen und Basen in der Natur) unter weitestgehender steu­erlicher Entlastung der Dienst­leistung.

  • Individueller Bodenwertfreibetrag als soziale Basis anstelle eines sozialen Netzes (entspricht der Grundausstattung eines Standortes an Nährstoffen und Basen in der Natur).

H.2.1. Energiesteuer

Über die Energiesteuer würde der Verbrauch fossiler und nuklea­rer Energieträger li­near besteu­ert. Die so künstlich limitierte Energie erforderte die Erschlie­ßung erneu­erbarer Energie­quellen und die Einsparung von Energie durch ihre verbes­serte Ausnut­zung. Einher ginge diese Energie­steuer mit einem Anstieg der Trans­portkosten und demzufolge mit einer Reduzierung der räumli­chen Trennung von Pro­duktion, Konsum­tion und Stoffrecyc­ling. Die energe­tisch bedingte Transportlimi­tierung führte so­mit zu einer allmählichen räumlichen Umverteilung der Nutzungs­strukturen mit kurzge­schlosseneren Stoffkreisläufen.

Durch die weltweit wachsende Nachfrage nach fossiler Energie (z.B. Schwellenländer, Osteu­ropa) und die abnehmenden Vorräte ist mittelfristig von einem erheblichen Anstieg der Energie­preise auszugehen. Die schon vorher einsetzende künstliche Verteuerung der Energie ermög­lichte mit den so eingenommenen Steuermitteln die Förderung der Entwicklung und Umsetzung energiesparender Technologien. Dieser Prozeß wäre zum Zeitpunkt einer tatsächlichen Energie­verteuerung kaum mehr zu bezahlen und bärge erhebliche Risiken für den Bestand der Gesell­schaft.


H.2.2. Bodenwertsteuer und Bodenwertfreibetrag

Durch die Energiebesteuerung müßte bei gleichbleibenden Bedürfnissen die Nachfrage unter ge­ringerem Transportaufwand befriedigt werden. Durch die so bewirkte Limi­tierung des zur Verfü­gung stehenden Bewirtschaftungsraumes stiegen die Anfor­derungen an dessen Produktivität. Dies machte die möglichst effizi­ente räumli­che An­ordnung (Allokation) der Nutzungsstrukturen erforder­lich. Geeignetes Steue­rungsinstrument dafür wäre eine Bodenwert­steuer in Verbindung mit einem individu­ellen Bodenwertfreibetrag. In dieser am Verkehrswert des Bodens ausgerich­teten Steuer schlüge sich die Verminderung des Bodenwertes durch Basenverluste bei der Bewirt­schaftung als fi­nanzielle Belastung nie­der. Eine Bodenbewirt­schaftung mit minimierten Ver­lusten besäße entspre­chende Wettbe­werbsvorteile durch kostengünsti­gere, weil abga­benfreie Produktion. Mit der Bodenwert­steuer verteilte sich so­mit die Bewirtschaf­tung räumlich besser. Gleichzeitig hätte diese Abgabe zum anderen auch dadurch eine "raumlimitierende Wir­kung", daß der räumlichen Ex­pansion je­des Marktteil­nehmers sowie der Boden­spekulation der progressive Bodenwertsteueran­stieg entgegen­gewirkte.

Diese Steuer sollte beim Eintritt des Individuums in die aktive Gesellschaft mit einem Bodenwert­freibetrag gekoppelt werden. Der Freibetrag würde ebenso wie die Steuer in der Progressivität demokratisch festgelegt werden und anstelle ei­nes sozialen Net­zes die Lebensgrundlage für je­des Gesellschaftsmitglied schaffen. Der Freibetrag legte den Wert eines Bodens fest, der steuer­frei bewirtschaftet werden könnte. Dieser Frei­betrag könnte entweder durch den Aufkauf und die Bewirtschaf­tung von Land reali­siert werden, er könnte aber auch verpachtet und so als Grund­lage einer beispiels­weise städ­tischen Existenz verwendet werden. Grundstücke könnten wegen ihrer Größe oder auf­grund hoher Nachfrage einen Wert besitzen, der steuerlich soweit bela­stet würde, daß er nicht mehr vollständig vom ein­geräumten Freibetrag gedeckt wer­den könnte. Die­ses Land könnte daher nur derjenige besitzen, der über die Bodenbe­wirtschaftung hinaus über Einnahmen zur Steuerdec­kung verfügt (z.B. aus unbesteu­erten Dienstleistungen). Aufgrund der Progressivität der Besteuerung sänke bei einem einzelnen Be­wirtschafter der Grenznutzen mit der Größe und dem Wert des Grund­stücks, weshalb eine gemein­schaftliche Bewirt­schaftung durch mehrere Inhaber von Freibeträ­gen bzw. unter Pacht von Freibeträgen (v.a. von der Stadtbe­völkerung) an­gestrebt würde.


H.2.3. Auswirkungen der Energie- und Bodensteuer auf die Wirtschaftsstruktur

Über die Energie- und Bodenwertsteuer in Verbindung mit dem Bo­denwertfreibetrag würde eine Wirtschafts­struktur geschaffen werden, in der jede öko­nomische Aktivität, die über die Basisabsi­cherung hinausgeht, einem wirkungsgradab­hängigen Selektions­druck ausgesetzt wäre. Jede in­dividuelle unternehmerische Akti­vität müßte, um billig anbieten zu können, mindestens so effi­zient (verlustarm) wie die Konkur­renz wirt­schaften. Die Marktwirt­schaft würde so zu einem die Gesellschaft optimie­renden Re­gelmechanismus. Dadurch käme es allmählich zur Selektion von ei­ner Wirtschafts­struktur, in der der Anteil der Kreislauf­wirtschaft ansteigt. Verbunden mit einer zu­nehmend vollständigeren Kreislaufführung erhöhte sich die Stoffzyklusfrequenz (z.B. in der Nahrungsmittelproduktion). Dage­gen verringerte sich die Produktzyklus­frequenz (z.B. bei Investi­tionsgütern), welche ein Maß für die Langlebigkeit von Pro­dukten dar­stellt. Durch diese Art von Besteue­rung hätte die Wirtschaft einen geringe­ren Nettostoff­durchsatz bei gleichmäßigerem orts­gerechten Energieeinsatz. Der Ver­zicht auf Be­steuerung von Dienstleistungen un­ter den oben genannten Bedingungen ver­stärkte in einer "ökologisierten" Volkswirt­schaft die bestehenden Tendenz zur Dienstleistungsöko­nomie (Ripl 1995), er wäre somit mit einem lokalen Be­schäftigungsimpuls verbunden. In einer so umstruk­turierten industriali­sierten Gesell­schaft läge das Wachstum ausschließlich im Wir­kungsgrad, d.h. in der nachhaltigen Funktionsweise.


H.3. Bewirtschafterebene

H.3.1. Der Wasserwirtschaft betreibende Landbewirtschafter


Voraussetzung für den Rückhalt der im Oberboden nur begrenzt vorhandenen Basen- und Hauptnährstoffe sowie für eine ausreichende Ergiebigkeit und Trink­qualität des Wasserabflusses ist ein hoher landschaftlicher Wirkungsgrad. Bei einem hohen land­schaftlichen Wirkungsgrad unterliegt das Wasser durch Speicherung über die or­ganische Detritusauf­lage sowie über seine häufige, klein­räumige Zirkulation unter dem im Tag-Nacht-Rhythmus wirksamen Energiepuls ei­nem opti­malen Rückhalt in der Flä­che. Im Sommer, dem Zeitraum der geringsten Wasserführung der Gewässer, ist dadurch eine gleichmäßige Wasserspende an die Fließ­gewässer gegeben. Einträge gelö­ster Stoffe sind durch deren Fixierung in der Biomasse und durch verringerte Freiset­zungsprozesse im Boden (erhöhte Dauerfeuchte) minimiert.

Voraussetzung für die Entwicklung eines stabilen (und stoffverlustarmen) Land­schaftswasserhaushaltes wäre somit die möglichst großflächige Wiederausstattung des Einzugs­gebietes mit Vegetation, einhergehend mit der gezielten Anlage von Stoffretentions­strukturen in Niederungen und Senken. Zur Wiederherstellung einer nachhaltig funk­tionierenden Landschaft ist daher die Wasserwirtschaft der Landbe­wirtschaftung (Forst-, Landwirtschaft) zwingend zu­zuordnen. Diese wäre für die Bereit­stellung des Lebensmittels Wasser in saube­ren Ober­flächenwasserströmen mit ver­gleichmäßigtem Dargebot verantwortlich und würde nach Menge und Güte des Was­sers marktgerecht bezahlt werden. Dabei könn­ten sich die Bewirtschafter der Flä­chen zu "Wassergenossenschaften" zusammen­schließen, welche den Markt (z.B. wassernut­zende Industrie und Städte) beliefern. Das Trinkwasser müßte, um nicht durch die Dyna­misierung des Bodenwasserhaushaltes die Stoffauswa­schungen zu begünsti­gen, statt aus Grundwasser all­mählich zu immer größeren Anteilen aus Oberflächenwasser (Flußwasser) gewon­nen werden. Die höchsten Erträge würde eine Wassergenossenschaft zu Spitzenbedarfszeiten im Sommer erwirtschaften, wenn sie Trinkwasser in ausreichender Menge und hoher Qualität anbieten könnte. Qualitativ hochwertiges Wasser müßte sich durch ge­ringste Stofffrachten, wozu auch Basenkatio­nen zählen, auszeichnen.

In einem solchen Bewirtschaftungssystem könnte auch die Entsorgung "belasteter" Klarwässer zumin­dest zum Teil in bewirtschafteten, nettoproduktiven Vegetations­strukturen übernom­men werden:

  • Vorgereinigtes, basen- und nährstoffhaltiges Abwasser aus der Stadt könnte über z.T. schiff­bare Kanäle zu einem Produktionsgürtel in der Nähe der Städte und Ge­meinden geleitet wer­den. In diesen Produktionsflächen könnten die pflanzenver­wertbaren Stoffe durch Selektions­prozesse an der Wurzel aus dem Wasser zurück­gewonnen werden, nichtlösliche und z.T. toxi­sche Stoffe (z.B. Schwermetalle) wür­den verdünnt sowie in Sediment und Boden fixiert und damit unschädlich gemacht werden.

  • Die natürlichen Flüsse wären dadurch weitgehend von Stofffrachten und Verkehr entlastet. Daher könnte über sie Trinkwasser mit ausreichender Qualität bereitge­stellt werden. Diese Form der Trinkwassergewinnung hätte einen weniger dynami­sierten Bodenwasserhaushalt und dadurch auf Dauer eine hohe Qualität des gewon­nenen Wassers zur Folge.


H.3.2. Ökologische und ökonomische Effekte der wasserhaushaltsbasierten Landbewirt­schaftung

Könnten auf großer Fläche Strukturen mit hohem Wirkungsgrad errichtet werden, wäre damit eine dauerhafte Sicherung der lebensnotwendigen Güter Boden, Wasser und Luft gegeben:

  • Verlustmini­mierte Strukturen hätten eine Landbewirtschaftung zur Folge, bei der großflächig die Evapotranspiration maximiert ist. Klimawirksame Emissionen wären verringert, da sie in bo­dennahe, ortsgebundene Reaktionszyklen eingebun­den wären (Bsp. Kohlendioxid). Außer­dem würden sich Immissionen nicht nur in einzelnen, kleinen Kühlflächen, sondern über einen grö­ßeren Raum verteilen und damit in gerin­gerer Konzentration nie­derschlagen.

  • In einer nachhaltig funktionierenden Landschaft würde außerdem der stabilisierte Was­serhaushalt aufgrund geringerer Stoffausträge zu einer verbesserten Wasserqua­lität und zum langfristigeren Erhalt der Bodenfruchtbarkeit führen.

In bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung einer wasserhaushaltsbasierten, nachhalti­gen Land­bewirtschaftung sind folgende Punkte zu nennen:

  • Die Landwirtschaft könnte sich von einem fortwährenden Subventionsempfänger zu einer ei­genständigen Versorgungswirtschaft emanzipieren.
  • Die finanziellen und administrativen Maßnahmen zur Stützung der Land- und Forst­wirtschaft könnten weitgehend abgebaut werden. Die Volkswirtschaft der Industrieländer bzw. der ge­samte Weltmarkt würden weitgehend von unproduktiven Verwal­tungen und Handelshemmnis­sen des Agrarsektors befreit.
  • Die Kommunen könnten zunehmend von der Aufgabe entbunden werden, Was­serreinigung zu betreiben.

Über den Wasserhaushalt könnten somit - unter Einsatz neuer biotechnologischer Methoden und Produkte - Stoffflüsse zwischen den Orten des Konsums und der Produktion gelenkt und die Stoffkreisläufe zunehmend vollständig geschlossen werden. Die so ge­bildeten Nutzungsstruktu­ren würden eine nachhaltigere industrielle Entwicklung ein­leiten und durch die zuvor beschriebe­nen Instrumente der Be­steuerung in Verbin­dung mit dem Bodenwertfreibetrag in ihrer Wirkung zunehmend optimiert werden.


H.4. Technisch-administrative Ebene

Derzeit erfolgen Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen fast nur auf dem Gesetzes- und Verordnungsweg. Sektoral werden für die einzelnen Umweltgüter Boden, Wasser und Luft Grenzwerte für die erwünschte Qualität definiert und deren Einhal­tung und auf dem Weg des technischen Umweltschutzes unter hohem Energie- und Ressour­ceneinsatz angestrebt. Be­zogen auf den Sektor der Wasserversorgung läßt sich dabei der Trend einer sich immer mehr verselbständigenden Wasserwirtschaft fest­stellen, welche durch Eingriffe in den Wasserhaushalt der Landschaft deren nachhal­tige Nutzung her­absetzt. Beispiels­weise kommt bei der Trinkwas­serversorgung der Förderung von Grundwasser nach wie vor elementare Bedeutung zu. Die flä­chig an­wachsenden Trinkwassereinzugsge­biete stellen jedoch neben drainierten und intensiv bewirtschaf­teten Land- und Forstwirtschaftsflächen Bereiche mit einer dynamisierten Bodenwas­serbewegung und damit einer erhöhten Bodenauslaugung dar. Mit der Auswaschung der lösli­chen Hauptnährstoffe und Basen steigt im Oberboden der Anteil schwerer lösli­cher, toxischer Stoffe (z.B. Schwermetalle) und auch die Wahrscheinlichkeit von deren Transport in Richtung des Grundwassers (Kap. B.). Eine Verlage­rung der Wasserwirt­schaft von der technisch-administrati­ven Ebene auf die der Flä­chenbewirtschaftung in der oben beschriebenen Form machte die öffentli­che und der Nachhaltigkeit der Landschaft abträgliche Wasser­wirtschaft überflüssig. Statt dessen käme der technisch-administrativen Ebene dieses Sektors haupt­sächlich eine beratende Funktion zu, z.B. bei der Ausweisung von Vorrang­gebieten für den Was­serhaushalt (Kap. G.3) oder den Umsetzungsmaßnahmen der Abwasseraufbe­reitung. Damit entwickelte sie sich unter den marktwirtschaftlichen Selektionsmechanis­men der Ener­gie- und Bodenwertbesteuerung im wesentlichen zu einem Dienst­leistungssektor, der zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Land­schaft bei­trüge.


H.5. Ausblick

Die Schließung der Stoffkreisläufe besitzt in den heutigen Industrienationen weder in der Politik, noch nachgeordnet in der Planung und Flächenbewirtschaftung die erfor­derliche Priorität. Zu­grunde liegt dem, daß die Verluste durch den Einsatz von Frem­denergie zur Zeit noch teilweise kompen­siert werden können. Vor dem Hintergrund des weltweit begrenzten Vor­kommens an Energieträgern stellt jedoch eine energie- und stoffverlustarme Kreislaufwirtschaft die einzige Möglichkeit dar, die natürlichen Le­bensgrundlagen des Menschen dauer­haft zu sichern. Unter Orientierung an den Re­gelmechanismen natür­licher Systeme zur Nachhaltigkeitssteigerung sol­len die be­schriebenen Strategien auf politischer, technisch-administrativer und bewirtschaftender Ebene eine Möglichkeit darstellen, den Wirkungsgrad der Landschaft, die als gesell­schaftliches Trägersystem betrachtet werden kann, zu steigern. Nach einer Phase der (stoffverlustreichen) wirt­schaftlichen Expansionsstrategie würde somit eine Umstruk­turierung eingeleitet wer­den, bei der wirtschaftliches Wachstum an eine Wirkungs­gradsteigerung (Absenken von Stoffverlusten) gebunden wäre. Auf diese Weise ent­stünde analog und auf der Basis einer sich selbst optimie­renden Natur ein nachhaltig funktionierendes Ge­sellschaftssystem.


   
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