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4. Die Elektrizitätsversorgung im Krisenfall
Ein wesentliches Kennzeichen unserer heutigen Zivilisation ist ihre außerordentlich starke Abhängigkeit von einer sicheren Elektrizitätsversorgung: Ohne Elektrizität stellen Tiefkühltruhen, Kochherde, Fahrstühle, Tankstellen, Straßen- und Eisenbahnen, Zentralheizungsanlagen, Büromaschinen und vieles andere mehr ihren Dienst ein. Jeder einzelne würde von einer größeren Störung betroffen sein. Ein mehrtägiger, weite Gebiete umfassender Zusammenbruch der elektrischen Versorgung dürfte wohl nicht ohne gravierende gesellschaftspolitische Folgestörungen vorübergehen (vgl. hierzu /29/ über den Black Out in New York 1977). Allerdings sind Gefühl und Vorstellungskraft für diese immense Abhängigkeit von einer sicheren Elektrizitätsversorgung verloren gegangen, weil Störungen im elektrischen Versorgungsnetz in den letzten 30 Jahren selten waren und meist regional begrenzt blieben.
Wenn auch die Verantwortlichen in den EVU und den Behörden davon ausgehen, daß auf technischen Unzulänglichkeiten beruhende katastrophale Netzzusammenbrüche nach menschlichem Ermessen nicht auftreten dürften, so ist es doch unbefriedigend, daß die dagegen getroffenen Abwehrmaßnahmen in der Praxis kaum überprüft werden können. Es existieren zwar Abschaltpläne, nach denen in Störungsfällen einzelne Großverbraucher oder ganze Versorgungsgebiete von der Elektrizitätsversorgung abgetrennt werden. Offen ist aber, ob und inwieweit mit diesen Vorsorgemaßnahmen die im Ernstfall auftretenden Störungen beherrscht werden können. Nachteilig für den Verbraucher ist ferner, daß nach den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Strom und Gas (AVB) sämtliche Schadensersatzansprüche des Verbrauchers gegen das zuständige EVU ausgeschlossen sind. In diesem Zusammenhang ist allerdings anzuerkennen, daß die deutsche Elektrizitätswirtschaft seit langem erhebliche Anstrengungen zur Vermeidung größerer Versorgungsstörungen unternommen hat.
Problematisch ist und bleibt aber ein ausreichender Schutz der ausgedehnten Überlandleitungen und Verteilstationen gegen mutwillige Beschädigungen. Hier zeigt sich besonders deutlich, daß eine hochtechnisierte und sehr arbeitsteilig organisierte Gesellschaft auf einen ausreichenden Grundkonsenz aller ihrer Gruppierungen angewiesen ist. Dieser ist jedoch heute teilweise in Frage gestellt, wie die Ereignisse der letzten Jahre gezeigt haben. Es ist deshalb anzunehmen, daß das Bedürfnis nach einer gesicherten Elektrizitätsversorgung zunehmen wird.
Eine wirkliche Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung im Krisenfall kann nur durch eine Ergänzung der zentralistisch angelegten Struktur der heutigen Versorgungsnetze durch eine dezentrale Substruktur erreicht werden, Die Netzelemente dieser Substruktur werden von einzelnen Energieboxen (mit oder ohne Wärmepumpe) und den ihnen zugeordneten Versorgungsbezirken gebildet, die bei übergeordneten Netzstörungen völlig autark über „eigene" Elektrizität verfügen können. Die Dauer des autarken Betriebs ist im wesentlichen nur von der gespeicherten Öl- oder Flüssiggasmenge abhängig und kann ohne Schwierigkeiten für einen mehrmonatigen Inselbetrieb eingerichtet werden. Heute werden hierfür Notstromaggregate eingesetzt. Da sie aber ein erhebliches unproduktives Kapital darstellen, werden sie nur selten - meist erst bei Vorliegen zwingender Vorschriften - aufgestellt. Die Energiebox hingegen ist ein Kleinkraftwerk, das (nach Überwindung der Startphase) bereits aus wirtschaftlichen Erwägungen eine weite Verbreitung finden kann. Deshalb kann die Energiebox auch einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung von Volkswirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten leisten.