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6. Vorschläge zur beschleunigten Einführung der
Energiebox
Wesentliche Ergebnisse der vorhergehenden Kapitel sind:
- Die Energiebox kann im Vergleich zu anderen hier in Betracht zu ziehenden technischen Verfahren wohl am schnellsten einen signifikanten Beitrag zur Einsparung an Primärenergie leisten;
- ihre Einführung vermindert die Anfälligkeit der Volkswirtschaft gegen Versorgungsstörungen;
- mit jeder neuen Energiebox wird die Abhängigkeit des einzelnen Staatsbürgers von zentralen Versorgungsorganisationen verringert; die Energiebox ist deshalb aus staatspolitischer Sicht wünschenswert und ihre schnelle Einführung zu fördern;
- die Energiebox stellt kein besonderes technisches Entwicklungsproblem dar; es fehlt der letzte Schritt in der Entwicklung, nämlich der Übergang vom Prototyp zu serienreifen Aggregaten;
- sie ist aber heute in den unteren Leistungsklassen noch nicht wirtschaftlich, weil die Kaufpreise wegen der fehlenden Großserienfertigung noch zu hoch sind; die Wirtschaftlichkeitsgrenze wird erst erreicht, wenn die Preise nach Aufnahme der Serienfertigung um 40 bis 50 % gefallen sind.
Technische Weiterentwicklung bis hin zur Serienreife, der erforderliche Aufbau der Produktionsstraßen und der resultierende Verkaufspreis sind wechselseitig miteinander verkoppelt und abhängig von der erwarteten Verkaufsmenge. Aufgrund des zur Zeit noch vorhandenen Defizits in einzelwirtschaftlicher Hinsicht wird dieser Prozeß nicht so schnell in Gang kommen, wie es aus volkswirtschaftlicher Sicht im Hinblick auf die erwartete Energiesituation und die heutige Beschäftigungslage erforderlich ist. Es kommt hinzu, daß die Einführung der Energiebox ohne Wärmepumpe, die auf die Abgabe der erzeugten Elektrizität in das Verbundnetz der EVU angewiesen ist, durch das Energiewirtschaftsgesetz behindert wird.
Maßnahmen zur beschleunigten Einführung der Energiebox müssen deshalb besonders an den folgenden drei Punkten ansetzen:
- Entwicklung serienreifer Prototypen,
- Markteinführung,
- Abbau gesetzlicher und administrativer Hemmnisse.
(1) Entwicklung serienreifer Prototypen
Die technische Weiterentwicklung der Energiebox und ihrer Komponenten wird im Rahmen des Programms Energieforschung und Energietechnologien vom Bundesministerium für Forschung und Technologie durch Zuschüsse finanziell unterstützt. Dies sollte auch in den nächsten Jahren weitergeführt werden.
(2) Markteinführung
Aufgrund der zur Zeit nicht gegebenen Einzelwirtschaftlichkeit kleinerer Energieboxen ist es notwendig, den Markteinführungsprozeß durch staatliche Maßnahmen zu beschleunigen. Zwar können Hersteller insbesondere aus dem Bereich der mittelständischen Industrie eine Vielfalt staatlicher Finanzierungshilfen zur Serienreifmachung der Energiebox und zum Aufbau der Produktionsanlagen in Anspruch nehmen (z.B. Programm zur Förderung der beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien und Produkte des Bundesministeriums für Wirtschaft, ERP-Kredite, Deutsche Wagnis-Finanzierungs-Gesellschaft, vgl. im einzelnen /34 und 36/), diese Hilfsmaßnahmen müssen aber durch kräftige, vom Markt selbst kommende Nachfrageanreize ergänzt werden. Die gegenwärtig im parlamentarischen Raum diskutierten Vorschläge zur Energieeinsparung im Wohnungsbereich /35/ sind hierzu noch nicht ausreichend, weil die durch sie bewirkte Verbilligung der einzelnen Energiebox auch in Verbindung mit den am Produktionsprozeß ansetzenden Fördermaßnahmen das Wirtschaftlichkeitsdefizit noch nicht zu überbrücken vermag. Im einzelnen sind deshalb folgende weitere Maßnahmen erforderlich:
- Die Wärmepumpe ist aus dem in der parlamentarischen Beratung befindlichen Katalog (im wesentlichen Wohnungsmodernisierungsgesetz) herauszunehmen und gesondert zumindest für die nächsten 5 Jahre mit einem Zuschuß von 25 % bis zur Höchstgrenze der Anschaffungskosten von etwa 18.000 DM zu unterstützen. Dabei sollten aus dem EVU-Netz betriebene elektrische Wärmepumpen nur dann begünstigt werden, wenn sie vorhandene Direktheizungen, insbesondere Nachtspeicherheizungen, ersetzen. Mit dieser Einschränkung soll einem durch Wärmepumpenanlagen verursachten weiteren Ausbau der elektrischen Versorgungsanlagen entgegengewirkt werden, zumal einige EVU bereits durch Sondertarife die Ausbreitung aus dem Netz betriebener elektrischer Wärmepumpen fördern.
- Weiterhin sollte § 4a des Investitionszulagengesetzes dahingehend modifiziert werden, daß der Einbau von Wärmepumpen zu Heizzwecken mit einem Zuschuß von 15 % bis zur Höchstgrenze der Anschaffungskosten von etwa 500.000 DM gefördert wird (im übrigen mit den gleichen Einschränkungen wie bei der vorgehend beschriebenen Maßnahme).
- Darüber hinaus sollte die Markteinführung der Energiebox in ihren beiden Varianten durch einen Großversuch unterstützt werden. Hierzu könnten z.B. in Verbindung mit Wohnungsbaugesellschaften sowie mit der Bundeswehr Wohngebäude auf Heizung mit Energieboxen umgerüstet werden, wobei das zur Zeit noch vorhandene Wirtschaftlichkeitsdefizit aus öffentlichen Mitteln in Gestalt eines einmaligen Investitionszuschusses - evtl. über § 4a Investitionszulagengesetz hinausgehend - aufzubringen wäre.
(3) Abbau gesetzlicher und administrativer Hemmnisse
Parallel zu den unter (2) aufgeführten Maßnahmen ist dafür zu sorgen, daß bestehende gesetzliche und administrative Hemmnisse entsprechend der gewünschten Einführung der Energiebox abgebaut werden. Hierunter fällt vor allem:
- Ablösung des geltenden Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft (Energiewirtschaftsgesetz) durch ein den heutigen Verhältnissen und Erkenntnissen Rechnung tragendes Energiegesetz, das nicht nur wie bisher den Zielen „sichere und billige" Energieversorgung, sondern gleichermaßen auch dem Ziel „Einsparung an Energie" Rechnung trägt. Dies bedeutet u. a. eine Ausgestaltung der Regelungen über die Wärme-Kraft-Kopplung auch kleiner Anlagen dahingehend, daß die Netzeinspeisung von Eigenanlagen mit Wärme-Kraft-Kopplung den ihr aus volkswirtschaftlicher Sicht heute zukommenden Stellenwert erhalten kann.
- Da das Energiegesetz nur in einem längerfristigen Verfahren erstellt werden kann, sollte als Zwischenlösung umgehend die 5. Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz entsprechend aktualisiert werden.
- Information und Einwirkung auf die kommunalen Bauaufsichtsbehörden, bei der Genehmigung der Energiebox, insbesondere der Wärmepumpenanlagen, den vorhandenen Ermessensspielraum zugunsten der Energiebox auszulegen.